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Das müssen Sie bei professionellen Aufnahmen für Ihr Profilbild beachten
Veröffentlicht am 14. Februar 2008 um 07:00 Uhr von Joachim Rumohr
Definieren Sie den Auftrag für Portraitaufnahmen mit dem Fotografen genau. Die gemachten Aufnahmen sollten ebenfalls im Internet für die Gestaltung Ihrer Internetseite, beziehungsweise als Profilbilder für Communities wie Xing genutzt werden dürfen.
Es hat einen Fall gegeben, in dem ein Fotograf eine zusätzliches Honorar für eine solche Nutzung eingeklagt und Recht bekommen hat. Der Kunde hatte lediglich Bewerbungsfotos für eine Bewerbung in Auftrag gegeben und dieses Foto dann anschließend auch als Profilbild in seinem Xing-Profil genutzt. Der Fotograf klagte aufgrund der nicht freigegebenen Nutzung des Fotos für das Internet und bekam Recht.
Gerade bei Portraitaufnahmen ist es oft noch üblich, daß der Kunde lediglich Abzüge seines Fotos, beziehungsweise der gewünschten Fotos bekommt. Die Negative bleiben in diesen Fällen Eigentum des Fotografen. Sprechen Sie besser ein sogenanntes digitales Fotoshooting ab und verhandeln Sie die Ausgabe sämtlicher Aufnahmen in Originalgröße auf einer CD oder DVD.
So haben Sie später die Möglichkeit diese Aufnahmen zusätzlich für Ihre WebSite, Prospekte oder eben auch das Xing-Profil zu nutzen.
Fragen Sie vor der Auftragserteilung ebenfalls, ob der Fotograf Ihnen einige ausgesuchte Bilder gleich im richtigen Format für Ihr Xing-Profil liefert. Sie brauchen es dann nur noch hochzuladen.
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Dieser Artikel wurde am Donnerstag, dem 14. Februar 2008 um 07:00 Uhr von Joachim Rumohr veröffentlicht und unter Profil abgelegt. Die Kommentare zu diesem Eintrag können auf diesem RSS 2.0 Feed verfolgt werden. Es kann ein Kommentar geschrieben, oder ein Trackback auf einer anderen Seite eingerichtet werden. 7 Kommentare »


28.Februar 2008 um 13:16
Moin Herr Rumohr,
das ist ein sehr wichtiger Hinweis, dass das Urheberrecht immer beim Künstler (hier Fotografen) verbleibt und man sich unbedingt sämtliche Nutzungsrechte abtreten lassen sollte. Zeitlich unbefristet und für alle denkbaren Verwendungsmöglichkeiten. Schriftlich! Sofern man dies bereits beim Fotoshooting macht, gibt es auch keine Irritationen; im Nachhinein kann es dann allerdings zu Problemen kommen, weil der Fotograf ja gerade vom Verkauf der Nutzungsrechte lebt.
7.März 2008 um 12:23
anmerkung zum kommentar: sämtliche nutzungsrechte werden kaum zu erhalten sein, das würde ja z.b. auch beinhalten, dass der kunde das bild z.b. an eine agentur weiterverkaufen darf. die nutzungsrechte für xing zu bekommen, dürfte bei einem halbwegs kundenorientirten fotografen jedoch kein problem sein. der fotograf lebt sicher nicht vom verkauf der nutzungsrechte an bewerbungsfotos.
23.März 2008 um 14:21
Und warum sollte der Fotograf die Rechte dass Bild weiterverkaufen zu dürfen nicht abtreten wollen? Ich möcht den Fotografen erleben der ein Porträt von mir, dass ich für eine Bewerbung verwendet wollte bei einer Bildagentur verkauft. Gibts da nicht auch noch Rechte der abgebildeten Person auf einem Foto?
25.März 2008 um 09:43
das urheberrecht eines bildes mit einer abgebildeten person umfasst immer zwei rechte. einmal das urheberrecht des fotografen und zum zweiten das “recht am eigenen bild” des abgebildeten. de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_B… keiner der beiden parteien kann ohne berücksichtigung der rechte des anderen über das bild verfügen.
25.März 2008 um 11:12
@thomas cheney
Es sollte mir zu denken geben, wenn “mein” Fotograf sich weigert, mir alle Nutzungsrechte zu übertragen. Und ggf. sollte ich mich an einen anderen Fotografen wenden. Denn ich bezahle ja für das Fotoshooting.
@jr
Der Fotograf kann grundsätzlich auch nicht ohne Zustimmung des Fotografierten die Bilder weitergeben. Teuer wird es dann, wenn der Fotografierte die Bilder ohne Zustimmung verwendet, also zB seine Passfotos einfach auf seine Website stellt ö.ä. Denn nicht der Künstler/Urheber muss nachweisen, dass er die Nutzungsrechte an den Bildern (für das betreffende Medium) hat, sondern der Nutzer. Und so kann die genehmigungslose Verwendung bereits abmahnfähig und damit kostenintensiv sein.
Daher empfehle ich ja, VOR dem Fotografieren dieses thema anzusprechen und sich alle Nutzungsrechte schriftlich zu sichern. Wenn der Fotograf hiermit Probleme hat, sollte einem das zu denken geben. Unter Umständen kann ja auch ein etwas höherer Preis für die Bilder vereinbart werden. Auf jeden Fall erspart man sich so böse Überraschungen im Nachhinein…
26.März 2008 um 21:08
@Michael C. Kissig
Als Fotograf kann ich Ihren Hinweis zur Regelung der Nutzungsrechte VOR einem Shooting nur bekräftigen. Ein guter Fotograf klärt seine Kunden darüber auch ohne Nachfrage auf, da Missverständnisse bezügl. des Urheberrechtes und der Übertragung von Nutzungsrechten in der Praxis häufig vorkommen. “Alle” Nutzungsrechte zu Übertragen ist allerdings eine selten angemessene Kundenforderung. Die Vergütung der Nutzungsrechte orientiert sich bei seriös arbeitenden Fotografen mit einem hohen Qualitätsanspruch am Verwendungszweck. Ein pauschales Nutzungsrecht für eine möglicherweise weltweite Plakatkampagne möchte auch niemand mitbezahlen, der sein Bild nur auf seiner Website und in Profilen diverser Plattformen einsetzt. Eine genaue Definition der Einsatzzwecke vermeidet Missverständnisse und erlaubt es einen für Auftraggeber und Fotografen angemessenen Preis zu gestalten. Wer ein Fotoshooting bezahlt, erwirbt nicht automatisch Nutzungsrechte. Man bezahlt damit einfach die geleistete Arbeit, Material, Zeitaufwand und nicht zuletzt Know-How. Nutzungsrechte od. Lizenzen beteiligen den Fotografen am Nutzwert des von ihm erstellten Bildmaterials. Dies ist eine faire Herangehensweise für den Auftraggeber und den Dienstleister/Künstler. Das private Portraitfoto für Omas Geburtstag wird dadurch günstiger als das offizielle Pressefoto von Firmeninhaber X.Y.
In Anlehnung an vorhergehende Kommentare empfehle ich die schriftliche Vereinbarung !-konkreter-! Nutzungsrechte.
12.Juni 2009 um 19:31
Ich bin Portraitfotograf und auf das Thema konzeptionelle Bewerbungsfotos spezialisiert. GUNNAR LEXOW-JÖRß kann ich zu seinem Beitrag nur gratulieren. Besser kann man dieses schwierige Thema nicht auf den Punkt bringen! Hinzufügen kann ich nur folgendes. Bei etwa 10 Prozent meiner Kunden muss ich feststellen, das diese Ihr Auswahlbild auf XING gestellt haben, ohne mir dafür ein gesondertes Honorar gzahlt zu haben. Meine Art der Aufklärung würde ich als überaus intensiv und klar bezeichnen. Vor dem shooting gibt es hier IMMER einen Vortrag. Auch im Auftragsformular gibt es den Part \Erweiterte Nutzungsrechte\, darunter dann auch eine gesonderte Aufteilung (Art der Nutzung, Preis f. d. Nutzung). Gleiches steht dann auch noch mal auf der Rechnung, dort wird der vereinbarte VERWENDUNGSZWECK noch einmal genau beschrieben. Zudem ist das Thema Nutungsrechte und eventuelle Mehrkosten auch noch in der Preistabelle meiner website klar sichtbar präsentiert. Trotzdem mahne ich momentan 21 Kunden an, die Ihr Bild glasklar unerlaubt auf XING veröffentlicht haben. Teilweise werde ich nun von den Leuten beschimpft, obwohl die Sache rechtlich klar zu meinen Gunsten ausgehen wird und ich das Ganze absolut ohne Anwalt gegen eine Gebühr von INSGESAMT 69 € lösen möchte (39 € Bildnutzung, siehe Preisliste, 30 € Aufwandsentschädigung f. d. UNERLAUBTE Nutzung). Würde ich die Unterlagen meinem RA geben wird für den Bildnutzer nichts unter 1000 € laufen. Dennoch schreiben einige Leute böse zurück (\Abzieherei, Betrug, etc.). Wie gesagt: Ich kläre mündlich und schriftlich auf. Auf rechnung steht: Verwendungszweck: Ausschließlich Bewerbungsaktivitäten und privat. Jede weitere Veröffentlichung des Fotos nur gegen Honorar.
es ist schon schwierig, das Fotografenleben!
Schöne Grüße
bernd Löber